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Verlustanzeige und Wiederauffinden-Anzeige von Ausweisdokumenten

Verlustanzeige über  Ausweisdokumente

Wenn ein Ausweisdokument verloren gegangen ist, muss eine Verlustanzeige des jeweiligen Ausweisdokumentes bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erfolgen – Verwaltungsgebühr: 13 Euro.

Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahl-Anzeige muss bei der Neubeantragung des Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

Beim Personalausweis mit vorhandener Online-Funktion muss zusätzlich diese Funktion unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und des Sperrkennwortes bei der ausstellenden Behörde oder telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
Bei einer vorhandenen Unterschriftsfunktion beim Personalausweis muss zusätzlich unverzüglich beim Signaturanbieter der Verlust gemeldet und die Funktion gesperrt werden.

Wiederauffinden-Anzeige über verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente

Wer ein als verloren oder gestohlen gemeldetes Ausweisdokument wieder auffindet, muss das Wiederauffinden anzeigen, das kann persönlich beim Bürgeramt erledigen werden. Das Bürgeramt entsperrt dann ggf. die Online-Ausweisfunktion und sendet eine Nachricht an die Sachfahndungsdatei der Polizei. Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht.

Der wiederaufgefundene Reisepass bzw. Personalausweis (einschließlich der Online-Funktion) kann danach innerhalb Deutschlands weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzt werden.

Wichtiger Hinweis:

Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten bzw. ob und wie häufig diese aktualisiert werden.

Es kann im Einzelfall dazu kommen, dass ausländische Behörden das wiederaufgefundene Ausweisdokument für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder gar einziehen.

Um solchen potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland zu entgehen, empfiehlt es sich bei einem Verlust oder Diebstahl des Dokumentes, ein Neues beim Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die evtl. weitere Nutzung dieses Dokumentes nach Wiederauffinden zu verzichten.

Bei einem Verzicht auf die weitere Nutzung des wiederaufgefundenen Ausweisdokumentes, wenn ein neues Dokument beantragt bzw. ausgestellt wurde, wird bei der Wiederauffinden-Anzeige das bisherige Dokument vom Bürgeramt eingezogen und vernichtet bzw. entwertet.

Die Wiederauffinden-Anzeige ist gebührenfrei.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
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