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Namensänderung, öffentlich-rechtliche

Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag 15 - 18 Uhr
Freitag 8.30 - 12 Uhr