Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
Unsere Anschrift
Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag 15 - 18 Uhr
Freitag 8.30 - 12 Uhr
Weitere Informationen