Namensänderung, öffentlich-rechtliche

Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.

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Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr