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Kindererziehungszeiten, Bescheinigung

Auf Anforderung des Rentenversicherungsträgers kann die Meldebehörde die Meldezeiten der Kinder und des erziehenden Elternteils für die eventuelle Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bescheinigen.

Zur Beantragung der Bescheinigung muss das Anforderungsschreiben des gesetzlichen Rententrägers und ein Ausweisdokument vorgelegt werden. 

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr