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Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die in Ihrem Haushalt leben. Daher müssen Sie das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt amtlich nachweisen. Zu diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist. Den erforderlichen Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie bei der Kindergeldkasse. Wenn Sie den Vordruck ausgefüllt haben, werden Ihnen die im Haushalt lebenden Kinder von der Meldebehörde bescheinigt. Diese Bescheinigung müssen Sie dann bei der Kindergeldkasse einreichen.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

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Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr