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Fundsachen - Fundbüro

Etwas gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzei­gen.

Fundgegenstände sind beim Fundbüro – Bürgeramt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen (Telefon 07361 52-1097) oder bei einer der Außenstellen in den Stadtteilen abzugeben.

Fundtiere sind im Tierheim „Dreherhof“, Dreherhof 2, 73434 Aalen, Telefon 07366 5886, abzugeben.

Für abgegebene Fundgegenstände ab einem Schätzwert von 10,00 € erhalten Sie eine Fundanzeige. Folgende Angaben werden benötigt: Angaben zum Finder, Fundort und -zeit. Die Fundsache wird auf der Fundanzeige genaue beschrieben. Bei Fundfahrrädern und Handy’s werden die Angaben zum Abgleich an die Polizei weitergeleitet.

Fundgegenstände unter einem Schätzwert von 10 Euro werden separat aufgenommen.

Etwas verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich beim Fundbüro - Bürgeramt Aalen oder in einer der Außenstellen in den Stadtteilen erkundigen, ob der Gegenstand abgegeben wurde.

Seit Juli 2025 findet man auch alle Fundgegenstände, die beim Bürgeramt Aalen und ab Januar 2026 auch die Gegenstände, die bei den Außenstellen in den Stadtteilen abge­geben wurden unter www.fundbürodeutschland.de

Kann bei einer abgegebenen Fundsache ein Name oder eine Adresse ermittelt werden, erfolgt eine Benachrichtigung des/der Eigentümer/in. Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Wurde der Gegenstand in einem Bus oder in der Bahn verloren, dann sollten Sie zuerst beim zuständigen Busunternehmen oder der Bahn nachfragen:

  • OVA, Omnibusverkehr Aalen, Gartenstraße  127, 73430 Aalen, Telefon 07361 57010
  • Beck + Schubert,  Habsburgerstraße 6, 73432 Aalen, Telefon 07367 96090
  • FMO, Bahnhofstraße 24 - 28, 73430 Aalen, Telefon 07361 4909700

Sollte der von Ihnen gesuchte Gegenstand (nach Ihrer genauen Beschreibung und Vorlage von entsprechenden Nachweisen) als Fundsache ermittelt werden und Sie sich ausweisen können, erhalten Sie gegen eine Verwaltungsgebühr die Fundsache ausgehändigt.

Bei Autoschlüsseln ist ein Eigentumsnachweis notwendig (z. B. Vorlage der Fahrzeugpapiere mit Schlüssel-Nr.).

Bei Fahrrädern muss die genaue Beschreibung erfolgen und Angaben zur Rahmennummer gemacht bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Bei Handy’s muss die IMEI-Nummer angegeben bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Der Verlust/der Diebstahl von Ausweisdokumenten ist beim Bürgeramt oder in den Außenstellen der Stadtteile bzw.  bei der Polizei anzuzeigen. Bei Ausweisen mit eingeschalteter Online-Funktion ist die Sperrhotline: 116 116 anzurufen.

Der Verlust/der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten ist dem Kreditinstitut bzw. der Polizei mitzuteilen. Hier gilt ebenfalls die Sperrhotline: 116 116.

Aufbewahrung von Fundsachen

Aufbewahrungsfristen:

  • 6 Monate ab einem Schätzwert von 10 Euro
  • 8 Wochen bei einem Schätzwert unter 10 Euro

Lebensmittel und stark verschmutzte, gesundheitsgefährdende, geruchsintensive und beschädigte Gegenstände werden nicht aufbewahrt und sofort vernichtet.

Sollte sich der Eigentümer einer Fundsache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe des Gegenstandes angemeldet hat, ansonsten geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt über. Bei eingetragenem Eigentumserwerb nach Ablauf der 6 Monate, wird der/die Finder/in benachrichtigt, dass der Fund abgeholt werden kann. Bei der Aushändigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Verwaltungsgebühr für Fundgegenstände richtet sich nach dem Schätzwert:

Schätzwert der Fundsache Finderlohn
bis 500 Euro 5 Prozent
(mind. jedoch 2 Euro)
für den Mehrwert
(den über 500 Euro hinausgehender Betrag)
zusätzlich 1 Prozent des Wertes

Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Schätzwert der Fundsache:

Schätzwert der Fundsache Finderlohn
bis 500 Euro 5 Prozent
für den Mehrwert
(über den 500 Euro hinausgehender Betrag)
zusätzlich 3 Prozent des Wertes

Da es sich beim Finderlohn um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, sollten sich der Verlierer und der Finder gegenseitig abstimmen.

Verlustbescheinigung

Teilweise verlangen Versicherungen eine Bescheinigung der Stadtverwaltung aus der hervorgeht, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden und beim Fundamt abgegeben wurde.

Um genaue Angaben machen zu können, muss der Geschädigte selbst erscheinen und sich ausweisen können. Bei gestohlenen Fahrrädern sind erweiterte Angaben (Bauart, Hersteller, Rahmennummer etc.) erforderlich; bei Handy’s folgende Angaben: Marke, Anbieter, SIM-Nummer, IMEI-Nummer.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beträgt 8 Euro

Versteigerung

Alle nicht abgeholten und ausgesonderten Fundgegenstände werden einmal jährlich bei einer öffentlichen Versteigerung angeboten.

Der Versteigerungstermin wird in der Presse bekanntgegeben. In der Regel findet die Versteigerung im Frühjahr statt.

Für einen reibungslosen Ablauf werden im Vorfeld gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der ausgefüllten Teilnehmerkarte, Versteigerungsnummern ausgehändigt; die Nummer ermöglicht dann eine aktive Teilnahme an der Versteigerung.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag 15 - 18 Uhr
Freitag 8.30 - 12 Uhr