Friedhöfe, Verwaltung
Grundlage für das städtische Friedhofswesen der Stadt Aalen ist das Bestattungsgesetz und die Friedhofsordnung der Stadt Aalen.
Kernstadtfriedhöfe:
- Waldfriedhof, Stadionweg 24, 73430 Aalen
- St. Johann-Friedhof, Friedhofstraße 32, 73430 Aalen, Telefon: 07361 555600, Fax: 526384
- Friedhof Unterrombach-Hofherrnweiler, Hofherrnstraße 53, 73434 Aalen
Aufgaben der Friedhofsverwaltung:
- Verwaltung der drei Kernstadtfriedhöfe
- Gräberverwaltung
- Regelung des Friedhofsbetriebs
- Erarbeitung beziehungsweise Umsetzung rechtlicher Grundlagen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Regelung gemeinsamer Angelegenheiten der sieben Friedhöfe in den Stadtteilen
- Betreuung des Personals der Friedhofstrupps
Bestattungsordner für den Waldfriedhof, den Friedhof St. Johann sowie den Friedhof Unterrombach-Hofherrnweiler:
Waldfriedhof Aalen
Stadionweg 24
73430 Aalen
Tel. Büro: 07361 555600,
Fax: 07361 526384,
Mobil und Rufbereitschaft: 0162 2927837
Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 9 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung,
Zuständigkeitsbereich:
Kernstadtfriedhöfe (St. Johann, Waldfr., Unterrombach-Hofherrnweiler) sowie teilweise für die Friedhöfe in Unterkochen, Waldhausen und Ebnat entsprechend der Zuständigkeiten der nachfolgend aufgelisteten Aufgaben. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes am Wochenende (Mitteilung hierüber erfolgt in den Zeitungen) weitet sich die Zuständigkeit auf die Friedhöfe Wasseralfingen, Hofen, Dewangen und Fachsenfeld aus.
Aufgaben:
- Beaufsichtigung des Waldfriedhofs, Friedhof St. Johann sowie Friedhof Unterrombach-Hofherrnweiler
- Mitwirkung bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen auf den Kernstadtfriedhöfen, den Friedhöfen Unterkochen, Waldhausen und Ebnat
- Entgegennahme der Anzeige von Sterbefällen für die Kernstadt, ansonsten sind die Ortschaftsverwaltungen selbst zuständig
- Festlegung der Termine für Beerdigungen für die Kernstadtfriedhöfe sowie Friedhöfe in Unterkochen, Waldhausen und Ebnat
- Bestellung des Geistlichen für Beerdigungen auf den Kernstadtfriedhöfen, ansonsten sind die Ortschaftsverwaltungen selbst zuständig
- Grabauswahl mit den Angehörigen für Beerdigungen auf den Kernstadtfriedhöfen, ansonsten sind die Ortschaftsverwaltungen selbst zuständig
- Aushang mit den Beerdigungsterminen auf den Kernstadtfriedhöfen, ansonsten sind die Ortschaftsverwaltungen selbst zuständig
- Fertigung der Aufstellung über die für Beerdigungen beziehungsweise Trauerfeiern anfallende Kosten -nur Kernstadt- ansonsten sind die Ortschaftsverwaltungen selbst zuständig
- Überwachung der Aufstellung der Grabmale/alljährige Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den Kernstadtfriedhöfen sowie den Friedhöfen in Unterkochen, Waldhausen und Ebnat; die Anschreiben an die Grabnutzungsberechtigten werden von den Ortschaftsverwaltungen selbst bzw. der Abt. Friedhofswesen (für die drei Kernstadtfriedhöfe) erstellt und versandt.
- Überwachung, dass sich die Grabstätten in einem würdigen Zustand befinden. Überprüfung erfolgt auf den Kernstadtfriedhöfen sowie den Friedhöfen in Unterkochen, Waldhausen und Ebnat; die Anschreiben an die Grabnutzungsberechtigten werden von den Ortschaftsverwaltungen selbst beziehungsweise der Abteilung Friedhofswesen (für die drei Kernstadtfriedhöfe) erstellt und versandt.
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Unsere Anschrift
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Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen
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Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
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