Erweiterte Meldebescheinigung
Die Erweiterte Meldebescheinigung kann entweder direkt bei der Meldebehörde oder online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden soll. Bei Online-Beantragung wird die Gebühr per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Zum Online-Dienst
Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als ausländischer Bürger in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.
Beantragung der Erweiterten Meldebescheinigung bzw. der Einfachen Meldebestätigung:
- Persönlich mit Ausweisdokument oder
- durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten
Hinweis: Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Einfache Meldebescheinigung.
Gebühr: 8,00 Euro
Unsere Anschrift
Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr