Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrats Aalen-Waldhausen am 26. Januar 2010

$(text:b:1. Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplanes Schießmauer" in den Planbereichen 20-03, 22- 02, 22-03 und 22-04, Plan Nr. 22-02/7 in Aalen-Waldhausen und Satzung über örtliche Bauvor-schriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Plan Nr. 22-02/7 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB u. § 74 (6) LBO)$ Ungefähr ein Fünftel der Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans Schießmauer sind schon bebaut oder es liegen baurechtlich genehmigte Vorhaben vor. Im Rahmen der seitherigen Baugenehmigungen wurden etliche Befreiungen erteilt. Außerdem gab es zwischenzeitlich verschiedene Bauwünsche, die weitere Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Planes begründen würden. Entsprechend des Standes der Planumsetzung ergeben sich daher grundsätzliche Probleme, da weitere Befreiungen zu abweichenden Bauwünschen – insbesondere bei der Dachform – planungsrechtlich so nicht mehr vertretbar sind. Die Grundzüge der Planung wären ansonsten betroffen. Im Fall des Baugebietes Schießmauer sind diese Bedingungen für Befreiungen zur Dachform überwiegend nicht mehr erfüllt. Klare, für alle Beteiligten nachvollziehbare und gleichermaßen gültige Vorgaben würden durch weitere ungesteuerte Einzelfallentscheidungen in Frage gestellt. Mit einer Überarbeitung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sollen die Rahmenbedingungen für künftige Bauvorhaben wieder vergleichbar für die einzelnen Baugrundstücke geregelt werden. Gleichzeitig sollen sie so flexibilisiert werden, dass einerseits entsprechend den Bauherrenwünschen eine größere Auswahl an Dachformen möglich ist, andererseits aber auch städtebauliche und landschaftliche Anforderungen an die Siedlungsentwicklung noch berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Änderung der Festsetzung Dachform- und Dachneigung sollen im gesamten Gebiet gleichzeitig auch andere Punkte, aktualisiert werden. Aufgrund neuerer Gesetzgebung zur Energieeinsparung bei Neubauten, verbunden mit einem höheren Dämmstandard soll die maximale Traufhöhe von 6 m auf 6,25 m im gesamten Plangebiet erhöht werden. Im Plangebiet wurden schon einzelne Bauvorhaben unter Befreiung der Traufhöhe gebaut. Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem Gemeinderat, den Bebauungsplan Schießmauer entsprechend abzuändern. $(text:b:2. Baulandpotential (Baulandkataster) Stadt Aalen im Internet - Information der Eigentümer)$ Ein Baulandkataster ist ein Instrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Die Präsentation eines solchen Katasters im Internet ist eine kostengünstige und transparente Form der Information über das gesamte gemeindeweite Baulandpotential (alle bebaubaren Flächen). Es handelt sich nicht um ein Vermarktungsmittel, die Stadt tritt nicht als Grundstücksmaklerin auf. Im Vordergrund stehen Information und Unterstützung. Im Jahr 2010 soll das Baulandkataster aller Stadtbezirke im Internet als Information für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Kataster kann auf schnelle und einfache Weise ein Überblick über bebaubare Flächen im Stadtgebiet gewonnen werden. Es wurden dabei nur Flächen aufgenommen, die in einem Bebauungsplan oder im Flächennutzungsplan enthalten sind. Dabei werden die Namen der Grundstückseigentümer aber nicht veröffentlicht. Das Baulandkataster stellt eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Geodaten-Portal der Stadt dar. Das Ergebnis der Flächenerhebung in Waldhausen hat zum Ergebnis, dass in Waldhausen ca. 6,28 ha sofort bebaubar sind, wobei sich ein Großteil der Flächen in Privateigentum befindet. Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem Gemeinderat zu beschließen, die in der Stadt Aalen (Stadtbezirke Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Waldhausen, Weststadt, Kernstadt) vorhandenen Baulücken in der im Sachverhalt geschilderten Art und Weise der Öffentlichkeit durch das Internet zugänglich zu machen, wie dies bereits für das „Pilotprojekt Wasseralfingen“ geschehen ist. $(text:b:3. Neufassung der Friedhofsgebührenordnung 2010)$ Die Kosten- und Leistungsrechnung 2008 wurde durch das Fachamt abgeschlossen. Ergebnis des Abschlusses ist, dass im Jahr 2008 lediglich ein Kostendeckungsgrad von 85,7% erreicht wurde, wobei bisher eine Kostendeckung von 90% durch den Gemeinderat vorgegeben ist. Dies bedeutet einen Einnahmeausfall in Höhe von 76.749 €. Bei einem Ausgabevolumen von 1.903.759,94 € vor Abzug des öffentlichen Grüns und 1.805.781,45 € nach Abzug des öffentlichen Grüns, konnten, statt der notwendigen Einnahmen in Höhe von 1.625.203 € , nur Einnahmen in Höhe von 1.548.454 € erzielt werden. Gründe für den Abmangel sind zum Einen die steigenden Kosten, zum Anderen die sinkenden Gesamtfallzahlen. Dies spiegelt sich in der früheren Rückgabe der Gräber und in kürzeren Verlängerungsperioden wieder. Zudem ergibt sich diese Unterdeckung auf Grund der weiterhin steigenden Tendenz der Urnenbestattungen aber auch einem Rückgang der Fallzahlen in anderen Leistungsbereichen. Auch vorzuhaltende Bestattungsräumlichkeiten werden gegenüber früherer Jahre seltener genutzt. Kalkulatorische Kosten und Personalkosten sind nicht beeinflussbar; die Personalkosten konnten sogar trotz tariflich steigender Löhne und einem neu hinzugekommenen Friedhof nahezu gehalten werden. Der Friedhof Waldhausen selbst weist einen Kostendeckungsgrad von 73,68 % auf. Die Unterdeckung wird durch den höheren Deckungsgrad der Kernstadtfriedhöfe mitgetragen. Bei einem Kostendeckungsgrad von 100% könnte die Stadt Aalen Mehreinnahmen in Höhe von rund 339.000 € gegenüber dem ermittelten Ergebnis aus dem Jahre 2008 erzielen. Die Gebühren würden dadurch im Durchschnitt um ca. 25 % steigen. Dieses Ergebnis hängt letztendlich aber von den tatsächlichen Fallzahlen ab. Der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt 2010 geht von einer 100%-igen Kostendeckung aus. Im Rahmen der Diskussion im Ortschaftsrat wurden andere städtische Einrichtungen wie z.B. das städtische Theater und Kindergärten angesprochen, die auch keine 100 %ige Kostendeckung aufweisen. Teilweise wurde eine Gebührenerhöhung mit einem 100 % Kostendeckungsgrad völlig abgelehnt und das Aufzeigen von Einsparpotentialen verlangt, teilweise sprachen sich Mitglieder des Gremiums dafür aus, da der Abmangel im Friedhofswesen sonst über Steuergelder bzw. Schulden zu finanzieren ist. Auch die steigende Höhe der vererbten Hinterlassenschaften und die Zunahme teuerer Beerdigungen spreche dagegen. Der Vorschlag der Verwaltung, einen 100%-igen Kostendeckungsgrad für das Bestattungswesen zu beschließen, wurde schließlich vom Ortschaftsrat Waldhausen abgelehnt. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat statt dessen mehrheitlich, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofsgebührenordnung) für das Jahr 2010 mit einem Kostendeckungsgrad von 95 % zu beschließen. Die Satzung soll nach vorheriger Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Aalen zum 01.03.2010 in Kraft treten. $(text:b:4. Erlass einer Gebührenordnung für das Bürgerhaus Waldhausen)$ Nach der Einweihung des Bürgerhauses Waldhausen am 22. Januar 2010 befasste sich der Ortschaftsrat Waldhausen mit der Gebührenordnung für das neue Bürgerhaus, außerdem mit dem Nutzerkreis und dem Betrieb des Bürgerhauses. Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats, die vorgeschlagene Gebührenordnung für das Bürgerhaus zum 4. Februar 2010 zu beschließen. Die Gebührenordnung sieht u.a. bei Anmietung des ganzen Multifunktionssaals für Veranstaltungen mit Eintritt eine Gebühr von 60 €, für Veranstaltungen ohne Eintritt eine Gebühr von 25 € vor. Abweichende Gebühren wurden für Seniorenveranstaltungen (10 €) und Ausstellungen (ohne Eintritt 10 €/ mit Eintritt 35 €) festgesetzt. Die kulturellen und sportlichen Vereinsübungsstunden sollen wie der Sportübungsbetrieb in der Gemeindehalle berechnet werden (derzeit 2,26 € pro Stunde). Das Bürgerhaus Waldhausen soll grundsätzlich der Ortschaftsverwaltung Waldhausen für z.B. standesamtliche Trauungen, dem Ortschaftsrat Waldhausen für seine Sitzungen und der Stadt Aalen sowie anderen Behörden für Besprechungstermine zur Verfügung stehen. Darüber hinaussoll das Bürgerhaus Waldhausen den Kirchengemeinden Waldhausens, der Volkshochschule Aalen sowie Vereinen und gemeinnützigen Organisationen der Stadt Aalen überlassen werden. Darüber hinaus soll eine Überlassung im Einzelfall an auswärtige Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie für kulturelle Zwecke (z. B. Ausstellungen) möglich sein. Eine Überlassung an Privatpersonen für private Festlichkeiten soll nicht erfolgen. $(text:b:5. Bekanntgaben und Anfragen)$ Es wurde aus der Mitte des Ortschaftsrates darauf hingewiesen, dass verschiedene Stadtwerke bei der Verlegung von Wasseranschlüssen in Neubaugebieten diese Leistungen als Hauptleistungen deklariert und dafür einen Umsatzsteueransatz von 16% bzw. 19% angesetzt hätten, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil von einer anzusetzenden Mehrwertsteuer von 7 % ausgehe, da es sich bei den Wasseranschlüssen um eine Nebenleistung handle. Betroffenen könnten sich den zuviel bezahlte Mehrwertsteuerbetrag als Differenzbetrag gutschreiben lassen. Wer seit dem Jahr 2000 seinen Wasseranschluss über die Stadtwerke erhalten habe, sollte einen Antrag an die Stadtwerke stellen, um die Überzahlung erstattet zu erhalten.
© Stadt Aalen, 05.02.2010