Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrats Aalen-Waldhausen am 21. April 2009

$(text:b:1. Baubeschluss für Gehwegneubau und Belagssanierung in der Hochmeisterstraße in Aalen-Waldhausen)$ In der Hochmeisterstraße ist ab dem Gebäude 11 bis zum Schulhof eine Belagssanierung und die Ertüchtigung der Straßenentwässerung erforderlich (Länge rd. 130 m). In diesem Abschnitt vor der Schule fehlt ein Gehweg, dieser soll ergänzt werden. In dem Zusammenhang soll die Schul-Bushaltestelle auf Höhe des Pausenhofs der Schule verlegt werden Es wird dafür keine neue Busbucht geschaffen, der Bus wird künftig auf der Straße halten. Durch die Gehweganlegung und die Versetzung der Bushaltestelle direkt vor den Schulhof wird die Sicherheit für die Schulkinder erhöht. Im Bereich der früheren Busbucht werden Längsstellplätze angelegt. Angeregt wurde außerdem die Pflanzung eines Baumes neben der künftigen Bushaltestelle am Eingang des Schulhofes. Insgesamt entfallen durch die Baumaßnahme ca. 10 Stellplätze, weshalb auf Wunsch des Ortschaftsrates bei größeren Veranstaltungen Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz ausgewiesen werden sollen. Außerdem wird die Beleuchtung der Hochmeisterstraße im Zusammenhang mit der Maßnahme verbessert. Mit der Sanierung erhält die Straße folgende Querschnittsaufteilung: $(list:ul:Südseite Parkstreifen (5,0 m tief) vorhanden~Fahrbahn 6,0 m~Längsparkstreifen Nordseite 3,0 m breit~Gehweg Nordseite 1,5 m breit; Baulänge rd. 50 m (Der bisherige Zugang zur Bushaltestelle wird in den Gehweg integriert))$ Die geschätzten Baukosten betragen 115.000 €. Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem ATUS einstimmig, dem vorgesehenen Umbau/Sanierungsmaßnahme –Planung – der Hochmeisterstraße sowie dem Kostenanschlag in Höhe von 115.000 € zuzustimmen. Im Haushaltsplan 2009 sind für die Belagssanierung 50.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung mit 50.000 € veranschlagt; die Finanzierung ist damit nicht gesichert. Das Vorhaben kann deshalb 2009 nicht begonnen werden. Die Gesamtfinanzierung soll mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2010 ermöglicht werden. $(text:b:2. Änderung des Bebauungsplans „Schießmauer“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 22-02/7)$ - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 BauGB; - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB Das vor 4 Jahren erschlossene Plangebiet „Schießmauer“ (ca. 9,4 ha) liegt am westlichen Ortsrand von Waldhausen. Das städtebauliche Konzept für das Baugebiet sieht eine klare Hierarchisierung des Erschließungssystems vor. Die verlängerte Härtsfeldstraße dient als Haupterschließung und Anschluss an die Landesstraße L 1080, von der untergeordnete Schleifen- und Stichstraßen abzweigen, die schlanker dimensioniert sind. Einen zweiten Anschluss an die Deutschordenstraße erhält das Baugebiet über die Verlängerung der Albstraße. Nach Abschluss der Umlegung entstanden im Plangebiet 99 Baugrundstücke. Ein Fünftel der Grundstücke ist bereits bebaut bzw. es liegen dafür Baugenehmigungen vor, wobei es immer wieder Probleme hinsichtlich der Dachformen gab. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Festsetzungen nach Bauordnungsrecht wurden dem südlich und östlich angrenzenden Bestand angepasst („offene Bauweise“). Im Baugebiet „Schießmauer“ können unterschiedliche Bauformen mit unterschiedlichen Dachformen verwirklicht werden, diese Möglichkeiten werden nun mit der vorliegenden Planänderung noch erweitert. Am Ortsrand, bzw. westlich der verlängerten Härtsfeldstraße, sind nur Satteldächer zulässig. Im übrigen Baugebiet sind Satteldächer und Pultdächer sowie in bestimmten Quartieren nun auch Zeltdächer oder Walmdächer möglich. Die Quartiereinteilung ist wichtig für das Gesamtbild des Baugebiets und die Ortsentwicklung. Satteldächer mit maximal 38 Grad Dachneigung sind im gesamten Baugebiet zulässig. Im gesamten Baugebiet ist außerdem eine maximale Zweigeschossigkeit mit einer Trauf- und Firsthöhenbeschränkung, bzw. maximale Gebäudehöhenbeschränkung festgesetzt. Die Traufhöhenbegrenzung wurde im Hinblick auf eine erhöhte Wärmedämmung im Dach und Erdgeschossfußboden um 25 cm auf nunmehr 6,25 m erhöht. Wesentlich für die Qualität des Baugebietes ist eine Abstimmung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren ermittelten Anforderungen. Deshalb wird durch eine den Bebauungsplan „Schießmauer“ ergänzende Satzung über bauordnungsrechtliche Vorschriften eine Rechtsgrundlage zur Behandlung von gestalterischen Anforderungen geschaffen. Dem Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Schießmauer“ wird der Grünordnungsplan, der im Planungsverfahren erstellt wurde, zu Grunde gelegt. Mit dem Änderungsverfahren entsteht zwar kein weiterer Ausgleichsbedarf, es sollen aber im gesamten Baugebiet die Eingriffs- und Ausgleichsproblematik entsprechend des BNatSchG bearbeitet und gleichwertig behandelt werden. Die gewählten planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gewährleisten eine behutsame Einfügung der Bebauung in die Umgebung. Mit dem Änderungsverfahren bleiben die Grundzüge der Planung gewahrt. Gleichzeitig wird aber eine große Vielfalt verschiedener Bauformen und Dachausführungen im Plangebiet zugelassen und somit unter weitestgehender Wahrung der Belange „Ortsbild“ und „Einfügung in die Landschaft“ eine individuelle Bauplanung ermöglicht. Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem ATUS und dem Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufzustellen, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen, dem Abgrenzungsplan zuzustimmen sowie die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften zu billigen. Außerdem soll das Baugebiet auf Wunsch des Ortschaftsrates vor massivem Oberflächenwasser geschützt werden, diese Problematik wird im Tiefbauamt diskutiert werden. Angeregt wurde des weiteren eine Gestaltung der Grünfläche am Orteingang mit den Hügelgräbern. $(text:b:3. Bekanntgaben und Anfragen)$ Die noch ausstehende Verbesserung der Lautsprecheranlage des Friedhofs Waldhausen wurde angemahnt, ebenso die weitere Gestaltung des Geländes am Kriegerdenkmal.
© Stadt Aalen, 27.04.2009