Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen -Waldhausen am 29. Oktober 2012

$(text:b: 1. Stellungnahme zum Stand der Planungen des Regionalverbandes Ostwürttemberg, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans 2010)$ Der Ausbau der Windenergienutzung hat durch den endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Um das Ausbauziel in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Errichtung von Windkraftanlagen zu erreichen, sind die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen deutlich zu erweitern. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Nutzung Erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg soll zügig abgeschlossen werden. Der Terminplan des Regionalverbands sieht einen Satzungsbeschluss oder einen erneuten Auslegungsbeschluss im Januar/Februar 2013 vor. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2012 den Planentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Nutzung Erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg, bestehend aus den Planansätzen, den Ergänzungen zur Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange der Öffentlichkeit gem. §12 des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Mit dem Planentwurf sollen Planansätze für die Nutzung erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg sowie Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie in Ostwürttemberg verankert werden. Nach der ab 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage ist damit keine Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung außerhalb der Vorranggebiete mehr verbunden. Mit Schreiben des Regionalverbands vom 30. Juli 2012 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Planungen des Regionalverbands sehen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen folgende Vorrangflächen vor: $(list:ul:Die bisherigen Vorganggebiete für Windkraft auf Gemarkung Waldhausen und Lauterburg sind weiterhin dargestellt.~Darüber hinaus sollen zwei weitere Vorranggebiete hinzukommen. Östlich des bestehenden Windparks Waldhausen sollen auf Gemarkung Waldhausen/Beuren neu insgesamt ca. 304 ha hinzukommen, und zwar 266 ha östlich der Landesstraße nach Hülen und 38 ha östlich des Kugeltals auf Gemarkung Beuren. Außerdem sollen südlich von Ebnat auf Gemarkung Ebnat ca. 190 ha ausgewiesen werden. Die beiden geplanten Vorranggebiete sind Teil von größeren geplanten Vorranggebieten, die sich auch auf Flächen von benachbarten Kommunen erstrecken.)$ Die oben genannten Vorrangflächen entsprechen dem Diskussionsstand der Julisitzung des Gemeinderats Aalen und den Vorgaben der Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Die Stadtverwaltung informierte darüber, dass mehrere Beurener Bürger den Antrag auf Erweiterung der Vorrangfläche bei Beuren gestellt haben, dieser Antrag ist noch nicht Bestandteil der aktuellen Planung. Die Erweiterungsfläche würde relativ nah an der Wohnbebauung von Beuren liegen. Der Ortschaftsrat war sich einig, dass die momentanen Abstände zur Wohnbebauung von Waldhausen mit ca. 1100 Metern und von Beuren mit ca. 750 Metern zu gering sind und der bereits getroffene Ortschaftsratsbeschluss, den Mindestabstand auf 1500 Meter festzulegen, wiederholt wird. Eine weitere Flächenaufnahme wäre dadurch nicht möglich. Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat Aalen und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft einstimmig folgende Beschlüsse: Der Abstand von Suchräumen zur Wohnbebauung von Aalen-Beuren und Aalen-Waldhausen hat weiterhin wie bereits beschlossen mindestens 1.500 Meter zu betragen. Die im Planungskonzept des Regionalverbands vom 6. Juli 2012 dargestellten künftigen Vorrangflächen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen werden befürwortet. $(text:b: 2. Sachstandsbericht „Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik))$ Die ursprüngliche Planung sah einen Auslegungsbeschluss des Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien in 2012 vor. Dabei wurde von einer weniger aufwendigen Umwelt- / Artenschutzprüfung auf FNP-Ebene ausgegangen und auch davon, dass entsprechende Prüfungen überwiegend im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Antrags erfolgen werden. Vor allem im Bereich Artenschutz liegen aber Hinweise vor, die genauere Untersuchungen in der Vorbereitenden Bauleitplanung notwendig machen (vor allem Greifvögel, Fledermäuse). Mit dem RP Stuttgart und der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz) ist die Untersuchungstiefe abgestimmt. Mittlerweile konnte die Bearbeitung des notwendigen Umweltberichts vergeben werden. Im Bereich Artenschutz konnte ein Experte für die zu untersuchenden Tierarten gewonnen werden, der auch von den angrenzenden Verwaltungsgemeinschaften Kapfenburg sowie Bopfingen beauftragt wurde. Für die benachbarten Planungsräume ergeben sich daraus Vorteile. Vermutlich werden alle Untersuchungen, die im Sommer/Herbst aus jahreszeitlichen Gründen gemacht werden können, bis Februar 2013 ausgearbeitet sein. Erst dann kann die Auslegung „Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik) im Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden. Beim Umwelt- und Artenschutz können allerdings einige Untersuchungen nur im Frühjahr zur Brutzeit stattfinden, teilweise sind auch Beobachtungen über einen längeren Zeitraum erforderlich. Dies erfordert vermutlich eine 2. Auslegung. Bis zur 1. Auslegung werden die geplanten Konzentrationszonen verwaltungsintern noch genauer geprüft. Die aktuellen Planungen sehen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen folgende geplanten Konzentrationszonen vor, welche aktuell kongruent zu den geplanten Vorrangflächen der Regionalplanung liegen (Diskussionsstand Julisitzung des Gemeinderats Aalen sowie entsprechend den Abstimmungen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen): $(list:ul:bisherige Vorganggebiete für Windkraft auf Gemarkung Waldhausen und Lauterburg~geplante Fläche östlich bestehender Windpark Waldhausen (Gemarkung Waldhausen/Beuren: neu ca. 304 ha)~Bereich südlich von Ebnat (auf Gemarkung Ebnat: ca. 190 ha).)$ Zusätzlich werden auf Ebene „Freiflächenphotovoltaik“ mögliche Sondergebietsflächen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen auf Grundlage der räumlichen Abgrenzung gemäß EEG erarbeitet. Das erneuerbare Energiengesetz (EEG) sieht erhöhte Einspeisevergütungen für Freiflächenphotovoltaik ab 1.1.2012 nur noch an Verkehrswegen und auf Konversionsflächen vor. Im Wesentlichen kommen deshalb Flächen an der B29/B19, der Bahnlinie sowie der A7 in Betracht. Zusätzlich müssen Konversions- bzw Deponieflächen genauer untersucht werden. Die im künftigen Teilflächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ sollen für mehr Klarheit bei betroffenen Bürgern und möglichen Investoren sorgen. Im Bereich Freiflächenphotovoltaik ist jedoch immer ein Bebauungsplan eine weitere Bedingung für die erhöhte Einspeisevergütung gemäß EEG. Beim Themenbereich Windkraft könnte das Ausweisen einer zusätzlichen Fläche im FNP auf Stadtgebiet Aalen notwendig werden, nachdem das süddeutsche Windenergie Forschungsnetzwerk WindForS auf der Suche nach einem geeigneten Standort in Baden-Württemberg unter Beteiligung von regionalen Energieversorgern ein "Windenergietestfeld" verwirklichen will. Nach Untersuchungen des Ministeriums für den ländlichen Raum (MLR) würde sich eine Fläche östlich des Aalener Beckens an der Albtraufkante als Forschungsstandort eignen. Weder der genaue Standort noch die Anlagenzahl und Art kann aktuell präzise benannt werden. Es handelt sich aber vermutlich um einen Waldstandort im Bereich Staatsforst und um vermutlich zwei kleinere Windkraftanlagen mit etwa 50-70m Nabenhöhe. Die Abstimmungsgespräche zwischen der, in diesem Fall leitenden, Universität Stuttgart und der Stadt Aalen unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums und des Regionalverbands verlaufen konstruktiv. Planungsziel: Das Bauleitverfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik) soll in 2013 abgeschlossen werden. Dieser Sachstandsbericht wurde vom Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen zur Kenntnis genommen. $(text:b: 3. Bekanntgaben und Anfragen)$ Am 14.11.2012 findet um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Waldhausen eine Sitzung der Ortschaftsräte Aalen-Waldhausen, Aufhausen, Hülen und Unterriffingen statt, zu der Firmen mit regionalem Bezug eingeladen wurden, und zwar die EnBW/ODR, der Projektor Schweizer, die Stadtwerke Aalen und die Firma Uhl-Windkraft, außerdem das Regierungspräsidium Stuttgart, der Forst Baden-Württemberg, Landrat Pavel, Oberbürgermeister Gerlach, Bürgermeister Kowarsch, Bürgermeister Bühler, Stadtwerkedirektor Müller, Gemeinderäte und interessierte Bürger. Im Vordergrund soll stehen: Vernünftige und fachlich perfekte Überplanung des Gesamtgebietes unter Berücksichtigung der idealsten Standorte. Die lokale Wertschöpfung soll in vollem Umfang in der Region bleiben. In der letzten Sitzung des Ortschaftsrates wurde auf den verwilderten Zustand einer ca. 2 ha großen Ausgleichsfläche in Arlesberg hingewiesen, die im Zusammenhang mit der Herstellung eines Parkplatzes für die Firma Alfing angelegt wurde. Das Grünflächenamt teilte mit, dass diese extensive Ausgleichsfläche wie abgesprochen gepflegt und einmal im Jahr ausgemäht wird. Die Entwicklung der Fläche mit dem dortigen Artenaufkommen verläuft sehr gut. Das Grünflächenamt wurde gebeten, sich die Baumbepflanzung des Friedhofs Waldhausen anzusehen, da einige Bäume sehr viel Schmutz verursachen.
© Stadt Aalen, 08.11.2012