Bericht aus der Sitzung des Ortschaftsrats Aalen-Waldhausen am 10. Juni 2008

$(text:b:1. Vorbereitung der Ortschaftsratswahl 2009 für den Stadtbezirk Aalen-Waldhausen)$ Voraussichtlich am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte zusammen mit der Europawahl statt. Im Wege der unechten Teilortswahl werden bisher die Gemeinderäte und Ortschaftsräte mit Ausnahme der Ortschaftsräte Fachsenfeld, Hofen und Unterkochen gewählt. Die Sitze im jeweiligen Gremium werden dabei nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der einzelnen Wohnbezirke besetzt. Die Sitzzahl ist in der Hauptsatzung festgelegt. Bei der Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009 ergibt sich für die Stadtverwaltung folgende Fragestellung: Sind die Festlegungen der Hauptsatzung zur unechten Teilortswahl noch rechtmäßig? Nach § 25 i. V. m. § 72 Gemeindeordnung beträgt die Zahl der Ortschaftsräte in Ortschaften mit mehr als 2.000 Einwohnern aber nicht mehr als 3.000 Einwohnern 12. Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass für die Zahl der Ortschaftsräte die nächst niedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies sind 10. Für die Wahlen der Gemeinderäte und Ortschaftsräte ist nach § 57 KomWG das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend. Das heißt 30. September 2007. Damals betrug die Einwohnerzahl von Waldhausen 2.399. Nach § 25 GemO sind dies 12 Sitze. Dies entspricht auch der bisherigen Festsetzung in der Hauptsatzung. Bei der Festlegung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und die Bevölkerungsanzahl zu berücksichtigen. Die genannten Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Ortschaftsrat ein Entscheidungsspielraum zusteht. Das bedeutet: Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte hinausgehenden Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile ist rechtlich dann zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt (VGH BW, BWGZ 1993, 507). Wenn sich die Einwohnerzahlen wesentlich verschieben, muss die Sitzverteilung in der Hauptsatzung neu festgelegt werden. Die Zulässigkeit solcher Abweichungen der Sitzzahl vom Bevölkerungsanteil hängt sehr stark von dem in den Eingliederungsvereinbarungen zum Ausdruck kommenden kommunalpolitischen Willen ab. Es stellt sich die Frage, ob die Festlegung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze geändert werden muss. Die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen markiert, lässt sich wegen der Vielfalt und Vielgestalt der zu berücksichtigenden "örtlichen Verhältnisse" nicht generell und abstrakt bestimmen. In einer früheren Verwaltungsvorschrift hat das IM Baden-Württemberg eine Über- und/oder Unterrepräsentation einzelner Wohnbezirke bis zu 20 % für zulässig erachtet. Die Rechtsprechung hat jedoch gezeigt, dass diese Richtzahl nur ein Anhaltspunkt sein kann, aber nicht schematisch angewendet werden kann. Der VGH Baden-Württemberg hat in Einzelfällen größere Abweichungen gebilligt, wenn sie durch besondere örtliche Verhältnisse gerechtfertigt waren. Die Wohnbezirke Arlesberg und Bernlohe, Beuren und Simmisweiler sind gegenüber dem Hauptort Waldhausen und dem Wohnbezirk Brastelburg, Geiselwang, Hohenberg und Neubau erheblich überrepräsentiert (50,50%, 55,50 % und 34,50 %). Das Missverhältnis könnte durch eine Neuverteilung der Sitzzahl zwar etwas abgemindert werden, bei den besonderen örtlichen Verhältnissen in Waldhausen wäre es beispielsweise aber rechtlich bedenklich, die beiden Wohnbezirke Waldhausen und Beuren zu einem gemeinsamen Wohnbezirk zusammenzufassen, da die nach dem Gesetz erforderliche Nachbarschaft nicht gegeben ist. Zur Beseitigung des Missverhältnisses müsste die Gesamtzahl der Sitze in einer solchen Höhe festgesetzt werden, die den üblichen Rahmen bei weitem sprengen würde. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bereits bei der vorletzten Wahl unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sich für die damals vorgeschlagene Erhöhung der Zahl der Vertreter im Ortschaftsrat von 10 auf 12 Sitze einverstanden erklärt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen Sitzzahl von 12 und Beibehaltung der Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke zu belassen. Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde angeregt, sich über die Gewichtung der Außenbezirke Gedanken zu machen, auch wenn z.B. Beuren räumlich nicht mit Waldhausen zusammengefasst werden kann, wäre das aber z.B. bei Simmisweiler, Arlesberg und Bernlohe bzw. bei Geiselwang und Brastelburg möglich. Auch eine Erhöhung der Sitzzahl Waldhausens um 1 Sitz wurde angesprochen. Nach weiterer Diskussion sprach sich der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl aus und beschloss einstimmig, dass für die Ortschaftsratswahl 2009 die Sitzzahl (12) und die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke unverändert bleibt. $(text:b:2. Erweiterung des Urnengrabfelds in Abt. G auf dem Friedhof in Waldhausen)$ Wie im gesamten Stadtgebiet Aalens steigt auch in Waldhausen die Nachfrage nach Urnengräbern stetig an. Im Jahr 2007 betrug der Anteil der Urnenbeisetzungen in Waldhausen 47,8%. Zum Vergleich lag der Anteil der Urnenbeisetzungen im Jahr 1990 bei 0 % und im Jahr 2000 bei 35,3%. Im Jahr 2002 wurden letztmalig Urnengräber in Abteilung G des Friedhofs angelegt. Damals wurden zwei Grabfelder mit insgesamt 65 Grabstätten (Feld 1 mit 37 Grabstätten, Feld 2 mit 28 Grabstätten) angelegt. Von den angelegten Grabstätten sind mit Stand 13. mai 2008 noch 14 Grabstätten frei (8Wahl- und 6 Reihengräber). Auf dem Friedhof Waldhausen werden pro Jahr durchschnittlich etwa 7 - 8 neue Urnengrabstätten benötigt, überwiegend allerdings Urnenwahlgräber. Der Unterschied zwischen Urnenwahl- und Urnenreihengräbern besteht darin, dass in einem Wahlgrab bis zu vier Urnen beigesetzt werden können, während in einem Reihengrab nur eine einzige Urne beigesetzt werden kann. Des weiteren kann ein Wahlgrab nach Ablauf der Grabnutzungszeit erneut erworben werden, ein Reihengrab hingegen muss nach Ablauf der Grabnutzungszeit zwingend abgeräumt werden. Um Engpässe zu vermeiden, müssen bereits dieses Jahr weitere Urnengrabstätten angelegt werden. In der Abteilung G des Friedhofs soll deshalb ein drittes Urnengrabfeld mit 28 Grabstätten angelegt werden. Die Einfassung der Urnengräber ist mit Stahlrahmen vorgesehen. Die Zwischenwege werden mit einem Plattenbelag versehen, wie schon zuvor bei den beiden anderen Urnengrabfeldern. Die drei ersten Reihen des neuen Grabfeldes sollen als Urnenwahlgräber und die letzte Reihe als Urnenreihengräber ausgewiesen werden. Es fallen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 16.000 € brutto an, es sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe vorhanden. Der Ortschaftsrat Waldhausen stimmte der Anlegung eines dritten Urnengrabfelds mit insgesamt 28 Grabstätten in Abteilung G des Friedhofs zu. Die ersten drei Reihen des neu anzulegenden Grabfelds werden als Urnenwahlgräber und die letzte Reihe als Urnenreihengräber ausgewiesen. Die Anlegung soll nach den Sommerferien erfolgen. $(text:b:3. Bekanntgaben und Anfragen)$ $(list:ul:Am 16. Juni 2008 beginnt die Gestaltung des Verkehrskreisels am Ortseingang Waldhausen aus Richtung Aalen her kommend. ~Die verloren gegangenen Zuschüsse für das Bürgerhaus Waldhausen werden von der Stadt Aalen finanziert, 80.000 € in diesem Jahr und 130.000 € im Jahr 2009, damit ist die Realisierung des Bürgerhauses gewährleistet. Der Grunderwerb dafür kann nun getätigt werden, in Bälde findet eine Besprechung des Raumprogramms statt. Die Vertreter Waldhausens im Gemeinderat, Georg Buchstab und Herbert Brenner, wurden für ihren Einsatz in Sachen Bürgerhaus im Gemeinderat ausdrücklich vom Ortschaftsrat gelobt. ~Derzeit finden noch geologische Untersuchungen der Doline am Ortseingang Simmisweilers statt, erst nach deren Abschluss kann die Doline geschlossen werden. Die für dieses Jahr zugesagte Sanierung der Straßenabsenkungen in Simmisweiler im Bereich der Kapelle und der Hülme stehen noch aus. )$
© Stadt Aalen, 25.06.2008