Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone, gesperrten Straßen / Wegen bzw. Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten
Erlaubnis, die Fußgängerzone in begründeteten Einzelfällen außerhalb der Andienungszeiten zu befahren und dort zu halten.
Erlaubnis zum Befahren von gesperrten Straßen / Wegen.
Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch
benötigte Unterlagen:
Amtliches Kennzeichen, Datum/Zeitraum
Gebühr: 12 bis 100 Euro
Zuständige Dienststellen
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