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Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone, gesperrten Straßen / Wegen bzw. Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten

Erlaubnis, die Fußgängerzone in begründeteten Einzelfällen außerhalb der Andienungszeiten zu befahren und dort zu halten.

Erlaubnis zum Befahren von gesperrten Straßen / Wegen.

Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch

benötigte Unterlagen:
Amtliches Kennzeichen, Datum/Zeitraum

Gebühr: 12 bis 100 Euro

Zuständige Dienststellen