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Aufforstungsanträge

Wer ein Grundstück in der offenen Landschaft aufforsten will bedarf gemäß § 25 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes von Baden - Württemberg (LLG) der Genehmigung. Für die Genehmigung ist das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur zuständig; es entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde, der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde.

Kommt das Einvernehmen nicht zu Stande, lehnt das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur den Aufforstungsantrag ab oder ordnet die Beseitigung ungenehmigter Aufforstungen oder die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes an.

Die notwendigen Aufforstungsanträge erhalten Sie beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, Schloß ob Ellwangen in 73479 Ellwangen. Den ausgefüllten Antrag reichen sie bitte mit den erforderlichen Flurkartenauszügen bei uns ein. Wir leiten die Unterlagen dann mit unserer Stellungnahme an das Amt für Landwirtschaft weiter.

Zuständige Dienststellen