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Amtliche Beglaubigungen von Kopien

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zuständige Behörde beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempelabdruck enthalten, um daran die Echtheit des Originaldokumentes prüfen zu können.

Beglaubigt werden können:

  • Jedes Schriftstück, das von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde; außer: z. B. Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge… - bei diesen Dokumenten ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig.
  • Jedes Schriftstück, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird; außer: z. B. Personenstandsnachweise, Vollmachten, Kaufverträge, Testamente, Bestallungsurkunden, Betreuerausweise, Register- und Grundbuchauszüge… - bei diesen Dokumenten ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig.

Verfahrensablauf:

Vorlage des Originalschriftstückes. 
Kopien werden durch die Behörde gebührenpflichtig erstellt und beglaubigt.
Kopien mit besonderen Formaten sollten vorab erstellt und zum Termin mitgebracht werden.
Zur Beglaubigung müssen Sie persönlich erscheinen oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originalschriftstück (Urschrift)
  • Ausweisdokument

Gebühren:

Je Beglaubigung (Seite):    2,50 Euro
Je Fotokopie (Seite):        0,50 Euro

Hinweis:

Dokumente, die einer öffentlichen Beglaubigung unterliegen, werden entweder von einem Notar oder einer anderen dazu befugten Stelle (z. B. Ratsschreiber) bestätigt.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 - 11.45 Uhr
Donnerstag 15 - 18 Uhr
Freitag 8.30 - 12 Uhr