Ahnenforschung

Einsicht in die Personenstandsbücher oder -register und in die seit dem 1. Januar 1876 geführten Standesregister, Durchsicht dieser Bücher (Register), die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ihnen können nur Personen verlangen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Ist das Personenstandsbuch jedoch älter (Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre), so müssen Sie sich an das städtische Archiv wenden.

Unter aalen.de/ahnenforschung können Sie einen Antrag auf Auskunft aus einem Personenstandsbuch an das Archiv der Stadt Aalen senden.

Unsere Anschrift

Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen

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Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr