Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Beantragung: Antragsteller sind die Eltern (bitte Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein aktueller rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Bei Antragstellung muss ein Elternteil anwesend sein.
Hinweis: Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht.
Sonstige Unterlagen:
- Wenn vorhanden - bisheriges Ausweisdokument
- Passfoto (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit und biometriegeeignet.
- Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern unter Vorlage der Ausweisdokumente bzw. Kopie (aktueller Sorgerechtsnachweis). Bei Antragstellung und Abholung muss ein Elternteil anwesend sein.
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Aktueller Personenstandsnachweis (Geburts- bzw. Eheschließungs urkunde) in folgenden Fällen:
- Bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personen - standsnachweis vorlag)
- nach Adoption
- nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Perso nenstandnachweis vorliegt)
- nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
- bei Geburtsdaten mit Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
- bei im Ausland lebenden Deutschen
- bei Datenkonflikten zwischen dem Register, Ausweisdokument und des Personenstandsnachweises.
Hinweis: Es empfiehlt sich immer zur evtl. Klärung der Daten einen vorhandenen Personenstandsnachweis mitzubringen bzw. vorher sich beim Bürgeramt Aalen oder einer der Außenstellen zu erkundigen.
- bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über Namenserteilung
- nach Einbürgerungen übersetzte und anerkannte Personenstandsur kunden (z.B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensände rung...), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn die ses bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde
Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür ein Termin vereinbart werden. (http://www.aalen.de/Terminbuchung)
Es empfiehlt sich immer zur evtl. Klärung der Daten einen vorhandenen Personenstandsnachweis mitzubringen bzw. vorher sich beim Bürgeramt Aalen und einer Außenstelle zu erkundigen.
Auf der Website der Bundesdruckerei finden Sie die Fotomustertafel mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen wie zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.
Gültigkeitsdauer:
Ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Bearbeitungszeit:
In der Regel - sofortige Ausstellung und Aushändigung
Gebühr:
13,00 Euro
Hinweis: Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass am Tag der Verlängerung noch gültig ist und noch genügend unbedruckte Seiten vorhanden sind. Antragsteller sind die Eltern (Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Hinweis: Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht. 1 Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet (siehe Fotomustertafel unten), muss vorgelegt werden. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig – Gebühr: 6,00 Euro.
Aktualisierungen: Passbild, Größe und Augenfarbe können während der Gültigkeit des Kinderreisepasses aktualisiert werden; hierfür benötigt man ein aktuelles, biometriegeeignetes Lichtbild und die aktuellen Angaben zur Größe/Augenfarbe. Für die Aktualisierung müssen noch ausreichende Seiten vorhanden sein. Die Aktualisierung ist gebührenpflichtig - Gebühr: 6,00€
Änderungen: Änderung des Wohnorts (z. B. bei Zuzug nach Aalen) ist möglich – die Änderung ist gebührenfrei.
Verlust des Kinderreisepasses:
Eine Verlustanzeige muss erstellt werden! Gebühr: 10,00 Euro Bei Diebstahl – Anzeige bei der Polizei (muss bei Neubeantragung vorgelegt werden)!
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Unsere Anschrift
Rathaus Waldhausen
Deutschordenstraße 19
73432 Aalen-Waldhausen
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
Montag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr